gültig ab 01.01.2025 Anpassung 2024 wegen Änderung kommunaler Satzung
- „alte“ Mitglieder
– die Beiträge werden im IV. Quartal des Vorjahres fällig
– es werden Jahresbeiträge erhoben
– die Beitragsmarken werden zum gleichen Zeitpunkt fällig - „neue“ Mitglieder
– nach einem Probemonat wird der Restbeitrag des laufenden Jahres (ohne Probemonat)
und die Aufnahmegebühr fällig
– in Abstimmung mit dem Übungsleiter, wird ein Budopaß mit Beitragsmarke bestellt
(für den Bereich Judo)
3. Konditionen
– wurde der Beitrag zu den oben genannten Terminen nicht bezahlt, ist der Sportler nicht
mehr berechtigt, am Training teilzunehmen
4. Höhe der Geldbeträge
4.1 Beiträge
Mitglieder bis einschließlich 15 Jahre 78,00 €
Mitglieder 16 und 17 Jahre 84,00 €
Mitglieder ab 18 Jahre 132,00 €
4.2 einmalige Aufnahmegebühr
Mitglieder einschließlich 15 Jahre 15,00 €
Mitglieder ab 16 Jahre 20,00 €
4.3 jährliche Beitragsmarke Landesverband Judo 18,00 €
4.4 einmaliger Budopaß 12,00 €
4.5 Kyuprüfungen
a) Prüfungsgebühr 2,00 €
b) Kyumarke/ Kyuurkunde/ Begleitheft 16,00€
5. Ausnahmen
In sozialen Härtefällen können in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand Sonderregelungen
getroffen werden.
bei Bezahlung durch Überweisungen folgende Angaben
Berliner Volksbank
IBAN: DE06 1009 0000 1412185001
BIC : BEVODEBB
Zahlungsgrund angeben (Beitrag/ Paß etc.)
Unbedingt vollständigen Namen unter Verwendungszweck mit angeben.