Vorläufige Datenschutzordnung des Hennigsdorfer Judo-Verein e.V.
gültig ab 25.Mai 2018
(Entsprechend EU-DSGVO)
- Zweck der Datenerhebung:
Der Hennigsdorfer Judo-Verein erhebt von seinen Mitgliedern Daten, die für die Mitgliederverwaltung, die Gestaltung des Sportgeschehens sowie der Außendarstellung erforderlich sind.
Von Geschäftspartnern (Lieferdienste/ Servicedienstleister) werden die Daten erhoben, welche zur Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erforderlich sind.
- Welche Daten werden erhoben:
Von Mitgliedern werden Name/ Vorname/ Geburtsort/ Geburtsdatum/ Anschrift/ telefonische Erreichbarkeit/ Emailadresse und die Kontoverbindung erfasst.
Bei Kindern und Jugendlichen kommen die Angaben zum Erziehungsberechtigten hinzu
Von externen Partnern werden Anschriften/ telefonische Erreichbarkeit und Anschrift erfasst.
Für Fotos gilt eine separate Erklärung.
- Wie werden die Daten erhoben:
Daten der Mitglieder werden im Zuge des Eintritts in den Verein erhoben.
Daten von externen Partnern im Rahmen der jeweiligen Aktionen.
- Datenverarbeitung und Datenspeicherung:
Die Datenverarbeitung beinhaltet die Nutzung im Verein für die Mitgliederverwaltung sowie für die Außendarstellung und soweit erforderlich, zur Erfüllung von Geschäftsbeziehungen
Die Weitergabe von Daten von Mitgliedern an externe Stellen erfolgt nur im Einzelfall und zwar
- Angaben für Versicherungen (Trainer/ Vorstand/ Unfallberichte)
- Angaben für Lehrgänge/ Weiterbildungen/ Wettkampfteilnahme/ Prüfungen/ Auszeichnungen
- auf Anforderung von staatlich autorisierten Stellen
- Außendarstellung des Vereins
Die Datenverarbeitung wird dokumentiert.
Die Datenspeicherung erfolgt elektronisch, wobei diese Daten gegen Zugriff von außen
geschützt sind. Teilweise erfolgt auch eine schriftliche Speicherung.
Datenspeicherung erfolgt zum Zwecke der Außendarstellung auch auf der website des Vereins.
Dies erfolgt jedoch nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedes und betrifft, soweit erforderlich,
Name/ Vorname/ Alter und Foto. Weitere Daten werden dort nicht veröffentlicht.
Die Datenspeicherung erfolgt solange, wie es für die Belange (Mitgliederverwaltung/
Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen) erforderlich ist.
- Information zu Betroffenenrechten /Verantwortung für die Datenverarbeitung:
Jeder Betroffene hat das Recht zu erfahren, welche Daten im Verein gespeichert sind. Jeder Betroffene hat das Recht die Löschung der Daten zu verlangen, die nicht unmittelbar für die Mitgliederverwaltung oder für die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen erforderlich sind.
Die Verantwortung für die Datenverarbeitung liegt beim Vorstand.
Ein Datenschutzbeauftragter wird im Verein nicht benannt, weil die Zahl der Personen, die mit der Datenspeicherung/ -verarbeitung befasst ist, nicht zehn Personen erreicht.
Mit Austritt aus dem Verein oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung kann jeder Betroffene die sofortige Löschung aller seiner Daten verlangen, sofern dem nicht andere Pflichten des Vereins entgegenstehen (Finanzamt/ Pflichten gegenüber anderen Sportverbänden und Institutionen).
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Jeder Betroffene hat das Recht sich jederzeit an eine Aufsichtsbehörde zu wenden (Stadt/ Landkreis/ Land Brandenburg).
Diese Datenschutzordnung des Vereins wird auf der website des Vereins veröffentlicht und jedem Mitglied zur Kenntnis gegeben. Neumitglieder bestätigen die Kenntnisnahme auf der Beitrittserklärung.
Der Vorstand